FCI - Standard Nr. 105

FRANZÖSISCHER WASSERHUND

(Barbet)

Diese Illustration stellt nicht unbedingt das Idealbild der Rasse dar.2

ÜBERSETZUNG: Doris Czech / Offizielle Originalsprache (FR)

URSPRUNG: Frankreich

 

VERWENDUNG: Wasserhund für die Jagd auf Wasservögel. Der

Barbet ist, wie alle Wasserhunde, mehr als nur ein reiner

Apportierhund, er muss das Wild, das sich in der Wasserbepflanzung

versteckt hält, suchen, aufstöbern und aufscheuchen. Er apportiert

dann das von seinem Besitzer geschossene Wild.

Kälteunempfindlich, geht er bei jedem Wetter ins Wasser.

 

KLASSIFIKATION FCI:

Gruppe 8

Apportier-, Stöber-

und Wasserhunde

Sektion 3

Wasserhunde

Mit Arbeitsprüfung

 

KURZER GESCHICHTLICHER ABRISS: Sehr alte Rasse, in

ganz Frankreich verbreitet, wird für die Jagd auf Wasserwild

verwendet und wurde bereits seit dem 16. Jahrhundert in mehreren

Werken beschrieben oder erwähnt.

 

ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD: Ein Hund von

mittleren Körperproportionen, mittlerer Größe, ein besonderes

Merkmal der Rasse ist eine dicke, wollige Behaarung, die einen

wirksamen Schutz gegen Kälte und Feuchtigkeit gewährleistet. Das

Haarkleid formt einen Bart (frz. barbe) am Kinn, welcher der Rasse

ihren Namen gegeben hat.

 

WICHTIGE PROPORTIONEN: Fang etwas kürzer als der

Schädel.

Die Länge des Körpers, gemessen vom vordersten Punkt des

Schultergelenks bis zum Sitzbeinhöcker, ist etwas größer als die

Widerristhöhe.

 

FCI-St. Nr. 105 / 05. 07. 20063

 

VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN): Ausgeglichen, sehr

Führer bezogen, sehr gesellig, wasserfreudig, auch wenn das Wasser

sehr kalt ist.

KOPF: Das Haar des Schädels muss bis auf den Nasenrücken fallen.

Der Bart ist lang und dicht; der Schnurrbart bedeckt den gesamten

Nasenrücken; er ist sehr dicht.

OBERKOPF:

Schädel: Gerundet und breit.

Stopp: Ausgeprägt.

 

GESICHTSSCHÄDEL:

Nasenschwamm: Breit, mit gut geöffneten Nasenlöchern; schwarz

oder braun, abhängig von der Farbe des Haarkleides.

Fang: Ziemlich kantig. Der Nasenrücken ist breit.

Lefzen: Dick, gut pigmentiert, völlig mit langen Haaren bedeckt. Der

Rand der Lefzen ist schwarz oder braun.

Kiefer / Zähne: Kiefer von gleicher Länge. Scherengebiss. Kräftige

Zähne. Gut entwickelte und gut angeordnete Schneidezähne.

Augen: Rund, vorzugsweise dunkelbraun. Der Rand der Augenlider

ist schwarz oder braun.

Ohren: Tief angesetzt (auf Augenhöhe oder etwas darunter), lang,

flach, breit, mit langem Haar bedeckt, das Stränge bildet. Wenn sie

vor der Nase zusammengebracht werden, übertreffen sie (inklusive

Haar) deren Spitze um wenigstens 5 cm. Der Knorpel der

Ohrmuschel reicht über den Lefzenwinkel hinaus.

 

HALS: Kurz und kräftig.

 

KÖRPER:

Rücken: Fest, mit gut gefestigter Oberlinie.

Lende: Gewölbt, kurz und kräftig.

Kruppe: Von der Seite betrachtet gerundet, in Verlängerung der

oberen Linie der Lendenpartie, harmonisch übergehend.

Brust: Breit, gut entwickelt, tief, bis zu den Ellbogen hinabreichend;

gerundeter, aber nicht tonnenförmiger Rippenkorb.

FCI-St. Nr. 105 / 05. 07. 20064

 

RUTE: Leicht erhoben, über die Horizontale hinausgehend getragen,

wenn der Hund in Aktion ist, tief angesetzt, an ihrer Spitze einen

leichten Haken bildend.

 

GLIEDMASSEN

 

VORDERHAND :

Schulter: Schräg gelagert. Der Schulterblatt – Oberarm-Winkel

(Scapulo-Humeral) variiert zwischen 110 und 115°.

Oberarm: Kräftig und muskulös.

Unterarm: Gerade, kräftiger Knochen, senkrecht, vollständig mit

langem Haar bedeckt.

Vorderpfoten: Rund, breit, behaart.

 

HINTERHAND:

Oberschenkel: Leicht schräg, stark bemuskelt.

Sprunggelenk: Tief, gut gewinkelt.

Hintermittelfuss: Senkrecht

Hinterpfoten: Rund, breit, behaart.

 

GANGWERK: Leichtfüßiges Gangwerk, die Gliedmaßen bewegen

sich auf einer Linie mit dem Körper. Mittelmäßiger Vortritt und

guter Schub der Hinterhand.

HAUT: Verhältnismäßig dick.

HAARKLEID

Haar: Lang, wollig, lockig; kann Schnüre/Stränge bilden. Das

Haarkleid ist dicht, es bedeckt im natürlichen Zustand belassen den

ganzen Körper. Dies ist ein wesentliches Merkmal der Rasse. Das

Haar des Barbet wird in einer speziellen Art und Weise gepflegt, um

seiner Arbeit wie auch der Erhaltung zu entsprechen.

Farbe: Einfarbig schwarz, grau, braun, lohfarben (falb), sandfarben,

weiß oder mehr oder weniger gescheckt. Alle Schattierungen von

lohfarben und sandfarben sind erlaubt. Die Schattierung sollte

vorzugsweise am ganzen Körper dieselbe sein.

FCI-St. Nr. 105 / 05. 07. 20065

GRÖSSE:

Widerristhöhe: Rüden

: 58 cm bis 65 cm

Hündinnen

: 53 cm bis 61 cm

Mit einer Toleranz von +/- 1 cm.

FEHLER : Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss

als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem

Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte und dessen

Einfluss auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Hundes zu

beachten ist.

Feiner und schmaler Kopf, dünner und zu langer Fang,

dünne Lefzen.

Rückbiss oder Vorbiss. Kreuzgebiss.

Helle Augen.

Hoch angesetzte Ohren (höher als Augenhöhe), dünn, kurz,

schmal.

Hals dünn und lang

Weicher Rücken.

Lendenpartie lang und schwach

Gerade Kruppe.

Schmale Brust.

Hoch angesetzte Rute, über den Rücken gebogen, eingerollt

oder an die Kruppe oder die Lende gepresst. Rutenlos oder

zu kurze Rute (Anourie, Brachyourie).

Steile Schulter.

Dünner Oberarm.

Vorderlauf mit feinen Knochen, Befederung.

Hinterhand: Flacher Oberschenkel, gerades Sprunggelenk,

Befederung; Vorhandensein von Afterklauen: Feine und

schmale Pfoten, ohne Behaarung.

Dünne Haut.

Kurzes Haar, harsch, nicht wollig, nicht lockig.

Farben: Alle außer den im Standard aufgeführten Farben.

FCI-St. Nr. 105 / 05. 07. 20066

DISQUALIFIZIERENDE FEHLER:

• Aggressive oder űbermässig ängstliche Hunde

• Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder

Verhaltensstőrungen aufweisen, műssen disqualifiziert

werden.

N.B.

Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden

aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.

Zur Zucht sollen ausschließlich funktional und klinisch

gesunde, rassetypische Hunde verwendet werden.

Die letzten Änderungen sind in Fettschrift.

FCI-St. Nr. 105 / 05. 07. 2006